Statement des bff zur Bekämpfung geschlechstspezifischer Gewalt
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Eine Anzeige und ein Gerichtsprozess können einerseits bedeuten:
Sich erinnern zu müssen,
eine Aussage zu machen,
dem Täter im Gericht zu begegnen,
Fragen beantworten zu müssen
Menschen mit Behinderungen haben keine Sexualität. Sie sind „asexuelle“ Wesen. Wer „keine Sexualität hat“, kann nicht Opfer sexueller Gewalt sein.
Sexuelle Belästigung hat viele Erscheinungsformen: angefangen bei Sprüchen, Witzen und unangemessener Sprache über unerwünschte Berührungen bis hin zu eindeutig sexuellen Handlungen. Auch Herumzeigen von Bildern mit sexuellen oder geschlechtsspezifisch diskriminierenden Inhalten, z.B. Kalender mit Aktfotos gilt als Form sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
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