Notausgang

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Grenzen wahren – Grenzen setzen

Was ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Sexuelle Belästigung hat viele Erscheinungsformen: angefangen bei Sprüchen, Witzen und unangemessener Sprache über unerwünschte Berührungen bis hin zu eindeutig sexuellen Handlungen. Auch Herumzeigen von Bildern mit sexuellen oder geschlechtsspezifisch diskriminierenden Inhalten, z.B. Kalender mit Aktfotos gilt als Form sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Neueste Studien zeigen, dass jede/r elfte ArbeitnehmerIn sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt hat, dies verteilt sich auf alle Unternehmensformen und Berufsgruppen, kommt also bei Dienstleistungsberufen, in der Wissenschaft, in Behörden, Schulen und Universitäten, der Industrie usw. vor.

Sexuelle Belästigungen sind Grenzverletzungen und sexualisierte Machtstrategien!
Es sind keine fehlgeleitete Sexualität und kein Flirten!

Das sagt das Gesetz

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist eine Benachteiligung im Arbeitsleben und eine Verletzung der Menschenwürde.

Das Allgemeine Gleichbehandlungssgesetz  (AGG) definiert im § 3 Abs. 4 sexuelle Belästigung als Verletzung der Würde der/des Betroffenen durch unerwünschtes, sexuelles Verhalten.

§3 Abs. 4 AGG
„Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung (…), wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, (wenn dieses) bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere, wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“

Die Definition von sexueller Belästigung liegt zufolge des AGG nicht in der Hand der belästigenden Person, sondern ausschließlich in der Wahrnehmung der betroffenen Person begründet.  Verletzt eine Handlung die Würde der betroffenen Person kann diese sich an Ansprechpersonen oder Vorgesetzte wenden. Entsprechend des AGG sind Leitungskräfte verpflichtet sich der Problematik anzunehmen und die Betroffenen zu schützen. Unternehmen sind angehalten, Richtlinien und Konzepte zur Prävention zu entwickeln.

Sexuelle Belästigung hat Folgen

Von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffen zu sein löst eine Vielzahl von Gefühlen und Problemen aus. Betroffene sind verunsichert, schockiert und fühlen sich hilflos. Manchmal treten auch körperliche Beschwerden, wie Schlaflosigkeit, Magen – oder Kopfschmerzen auf. Die psychischen Folgen können in Depressionen, Selbstverletzungen oder Suizidgedanken münden.
Sexuelle Belästigung führt dazu, dass sich die Belästigten nachhaltig in ihrem  Selbstbewusstsein beeinträchtigt fühlen und viel Energie dafür verwenden müssen, sich zu schützen.
Es wird nicht nur die Belästigungssituation als belastend erlebt. Besonders erschwerend wird erlebt, keine geeignete Lösungsstrategie zu haben, die nicht negative Folgereaktion beinhaltet.

Trauen Sie Ihrer Wahrnehmung, nehmen Sie sich und Ihre Gefühle ernst!

Viele Betroffene schweigen aus Angst für humorlos und prüde gehalten zu werden und reagieren nicht. Das beendet das Fehlverhalten nicht.

Reagieren Sie.

Wenn es ihre Situation erlaubt, sagen oder schreiben Sie der belästigenden Person, dass und wodurch Sie sich belästigt fühlen und dass Sie das nicht mehr wollen.

Dokumentieren Sie.

Schreiben Sie auf, was wann und wo passiert ist.  Heben Sie belästigende Briefe, E-Mails etc. auf. Diese Fakten helfen bei evtl. weiteren Schritten.

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber.

Sie haben ein Recht auf Beschwerde!
Reagiert der Arbeitgeber nicht, können Sie sich außerbetriebliche Unterstützung suchen.

Suchen Sie sich Verbündete.

Mit der Belästigung müssen Sie nicht allein bleiben. Holen Sie sich für sich und weitere Schritte Unterstützung.
Das können sein: Gleichstellungsbeauftragte, Beschwerdestelle, Betriebs- oder Personalrat, Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Hilfetelefon gegen Gewalt, außerbetriebliche Beratungsstellen.

In jedem Fall können Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Der Frauennotruf bietet auch in diesen Fällen Beratung an – sowohl für betroffene Frauen als auch für Fach- und Leitungskräfte.
Unsere Beratungen sind kostenlos, wir sichern Vertraulichkeit zu und unternehmen nichts gegen Ihren Willen. Sie können psychologische Beratungen wahrnehmen. Wir unterstützen Sie bei weiteren Schritten.
Wir gestalten Fortbildungen für Mitarbeitende, Personal – und BetriebsratsvertreterInnen, Leitungs- und Führungskräfte. Zudem kann Beratung und Begleitung präventiver Konzepte beauftragt werden.

 

Das können Vorgesetzte und Kolleg:innen tun

Sexuelle Belästigung ist kein alleiniges Problem von Betroffenen, sondern eine Verletzung vertraglicher Pflichten! Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden vor Diskriminierung und damit auch vor sexueller Belästigung zu schützen.
Dazu sieht das AGG ebenso vorbeugende Maßnahmen vor. Auch Arbeitskolleg:innen können belästigten Personen helfen und sie unterstützen, in dem sie nicht wegschauen.
Dort, wo Grenzen gewahrt und geschützt werden, kann sich ein auf Respekt basierendes Arbeits-/Betriebsklima entwickeln. Zeigen Sie eine klare Haltung!

Hier finden Sie weitere Unterstützung

Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Telefonische Beratung: 030-18555-1865
beratung@ads.bund.de
www.antidiskriminierungsstelle.de

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (rund um die Uhr, mehrsprachig)
08000 116 016
www.hilfetelefon.de

Wir beraten anonym, kostenlos, parteilich.

Für Frauen und jugendliche Mädchen.