Psychosoziale Prozessbegleitung
Psychosoziale Prozessbegleitung
Wir begleiten und unterstützen Frauen und jugendliche Mädchen sowie deren Bezugspersonen während eines Strafverfahrens.
Die psychosoziale Prozessbegleitung ist kostenlos und beginnt idealerweise vor der Strafanzeige. In der Regel dauert sie bis zur rechtskräftigen Beendigung des Strafverfahrens
Eine Strafanzeige zu erstatten, ist ein mutiger Schritt. Bei diesem Schritt holen Sie sich soviel Unterstützung wie Sie brauchen. Sie haben ein Recht darauf.
Seit dem 01.01.2017 besteht der gesetzliche Anspruch auf eine Psychosoziale Prozessbegleitung nach § 406g Strafprozessordnung.
Ziel von Prozessbegleitung ist es, die Belastungen, die das Strafverfahren mit sich bringt, für Sie möglichst gering zu halten und zu helfen, aus der Opferrolle herauszutreten – zu einer aktiv am Verfahren beteiligten Person.
Wie hilft Ihnen eine Prozessbegleitung?
Wir informieren Sie über den Ablauf einer Strafanzeige / eines Gerichtsverfahrens. Umfassend informiert zu sein, kann Ihnen helfen, sich für oder gegen eine Anzeige zu entscheiden.
Wir vermitteln Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte, die Sie im Strafprozess vertreten und darauf achten, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Wir unterstützen Sie während der Hauptverhandlung. Wir überbrücken Wartezeiten, erklären das weitere Geschehen, schirmen Sie vor dem Angeklagten ab und sitzen i.d.R. während Ihrer Zeugenaussage an Ihrer Seite. Nach der Hauptverhandlung informieren wir Sie über den Verfahrensausgang und dessen Bedeutung.
Wir informieren Sie über unsere weitergehenden Beratungs- und Therapiemöglichkeiten.
Wir nehmen Sie mit Ihren Ängsten und Befürchtungen ernst und unternehmen nichts gegen Ihren Willen, sondern nur in Absprache mit Ihnen. Wir stehen parteilich an Ihrer Seite, ihre Bedürfnisse und Wünsche stehen im Mittelpunkt. Die Gespräche sind vertraulich.
Es finden keine Gespräche über den Tathergang / den Sachverhalt statt.
Unsere Prozessbegleitung ist für Sie kostenlos.
Sie können zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens unsere Hilfe in Anspruch nehmen, auch schon vor der Entscheidung zu einer Strafanzeige.
Die psychosoziale Prozessbegleitung wird von einer Mitarbeiterin durchgeführt, die als sozialpädagogische Prozessbegleitern für verletzte Zeuginnen im Strafverfahren (Institut Recht Würde Helfen Berlin) weiterqualifiziert und zertifiziert ist.
Mehr Informationen zur Psychosozialen Prozessbegleitung und den Qualitätsstandards in Niedersachsen finden Sie hier (rechts zum Download).