Notausgang

Mythen über Sexualität

von Menschen mit Behinderung

Mythen, die die Sichtweise auf sexualisierte Gewalt bei Menschen mit Behinderungen erschweren.

Mythos 1
  • Menschen mit Behinderungen haben keine Sexualität. Sie sind „asexuelle“ Wesen. Wer „keine Sexualität hat“, kann nicht Opfer sexueller Gewalt sein.
Wahr ist...
  • Alle Menschen sind sexuelle Wesen.
  • Bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung wird Sexualität als Thema in Erziehung und Sozialisation vernachlässigt.
  • In Schulen, Wohn- und Werkstätten herrscht viel Unsicherheit im Umgang mit Sexualität bei Menschen mit Behinderungen.
Mythos 2
  • Menschen mit Behinderung sind besonders geschützt und fast immer unter Aufsicht. Deshalb ist die Gefahr, Opfer von sexueller Gewalt zu werden, sehr gering.
Wahr ist...
  • Die Täter kommen meist aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen.
  • Wer für sein Überleben auf die Hilfe des Täters (z.B. eines Betreuers oder Familienangehörige) angewiesen ist, hat es sehr schwer.
Mythos 3
  • Menschen mit Behinderungen sind sexuell nicht anziehend, daher gibt es keine Gefährdung hinsichtlich sexualisierter Gewalt. Nur „junge und attraktive“ Frauen werden Opfer von sexualisierten Übergriffen.
Wahr ist...
  • Attraktivität ist für Täter nicht von Bedeutung. Ihr Motiv liegt bei sexualisierter Gewalt in dem Bedürfnis, Macht über eine Person zu erlangen und das Gefühl von Überlegenheit zu spüren.
Mythos 4
  • Sterilisation verringert die Gefährdung von Frauen und Mädchen, Opfer von sexualisierter Gewalt zu werden.
Wahr ist...
  • Durch eine Sterilisation kann sich die Gefährdung, Opfer sexualisierter Gewalt zu werden erhöhen, nämlich dann, wenn der Täter von der Sterilisation weiß und eine Schwangerschaft als sichtbare Folge der Übergriffe nicht möglich ist.
Mythos 5
  • Sexualaufklärung und Förderung der Selbstbehauptung von Menschen mit Behinderung ist nicht nötig und zu kompliziert.
Wahr ist...
  • Absoluten Schutz vor sexueller Gewalt gibt es nicht. Aber Aufklärung und Information über Sexualität und Rechte im Allgemeinen und besonders in Bezug auf Gewalt sowie Stärkung des Selbstbewusstseins und der sexuellen Selbstbestimmung verringern das Risiko, Opfer sexueller Gewalt zu werden.
  • Aus einer Vergleichsstudie mit Frauen mit geistiger Behinderung geht hervor, dass von den zu Sexualität unaufgeklärten Frauen 100% sexuelle Übergriffe erfahren hatten, aus der aufgeklärten Gruppe waren es 12%!

Tipps, wenn Sie von sexuellen Übergriffen erfahren

  • Ruhe bewahren! Keine übereilten Schritte.
  • Glauben schenken – Gesprächsmöglichkeiten anbieten und abklären, was passiert ist.
  • Die Bedürfnisse der Betroffenen erfragen und respektieren. Betroffene so weit wie möglich als aktiv Handelnde und Entscheidende in den gesamten Prozess einbeziehen, um gemachte Opfererfahrungen nicht zu verstärken.
  • Der Schutz der Betroffenen steht im Vordergrund.
  • Austausch mit Kolleginnen, klären, wer bereite wäre, Unterstützung zum Thema anzubieten – Unterstützung von außen holen!
  • Gleichzeitige Diskretion: Privatsphäre der Betroffenen respektieren, Übergriff soll nicht in aller Munde sein.
  • An wen können Sie sich in Ihrer Einrichtung wenden? Gibt es Schutzkonzepte, Handlungsleitlinien – Fragen Sie danach.
  • Dokumentation der Geschehnisse
  • Anzeigenerstattung: Ja oder Nein.

Wir beraten anonym, kostenlos, parteilich.

Für Frauen und jugendliche Mädchen.