Notausgang

Strafanzeige

Was geschieht bei einer Strafanzeige?

Eine Anzeige und ein Gerichtsprozess können einerseits bedeuten:

  • Sich erinnern zu müssen,
  • eine Aussage zu machen,
  • dem Täter im Gericht zu begegnen,
  • Fragen beantworten zu müssen

Auf der anderen Seite kann es aber auch bedeuten:

  • sich aktiv zur Wehr gesetzt zu haben,
  • die Tat öffentlich gemacht und nicht geschwiegen zu haben,
  • im Falle einer Verurteilung durch das Gericht zu hören, dass die Tat eine Straftat war und der Täter, die Täterin dafür bestraft wird.

Von der Strafanzeige bis zur Gerichtsverhandlung

Eine Anzeige kann schriftlich oder mündlich erstattet werden bei:

  • Polizei (jede Polizeidienststelle, besser Fachkommissariat für Sexualdelikte)
  • Staatsanwaltschaft
  • Amtsgerichten
  • Online

Wichtig: Eine Anzeige wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung ist ein Offizialdelikt. Das heißt, dass die Polizei, die Staatsanwaltschaft ermitteln muss, wenn sie davon Kenntnis erhält. Die Anzeige kann durch die verletzte Zeugin * nicht zurückgenommen werden, wenn sie einmal gestellt ist.

*Wir sprechen von verletzter Zeugin, denn im Strafverfahren ist die betroffene Frau gleichzeitig Verletzte und Zeugin.

Bei Sexualdelikten wird die weitere Vernehmung in der Regel durch die Kriminalpolizei durchgeführt (meist Fachkommissariat für Sexualdelikte).

In Hannover: Kriminalfachinspektion 1; 1.3. Kommissariat: Tel. 0511 – 109- 5103 (Geschäftsstelle), nach Dienstschluss: Kriminaldauerdienst 0511 – 109 5003

Das Strafverfahren

Nach der Strafanzeige kommt es zu einem Ermittlungsverfahren.

Die Polizei ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Hierzu gehören die:

  • Sicherung von Beweismitteln,
  • Ermittlung des Täters, der Täter (oder Täterinnen),
  • Vernehmung des Täters als Beschuldigten (wenn Täter bekannt),
  • Vernehmung von ZeugInnen,
  • Besichtigung des Tatortes etc.

Im Anschluss daran wird der Ermittlungsbericht an die Staatsanwaltschaft weitergereicht. Nach Abschluss der Ermittlungen erhebt die Staatsanwaltschaft bei hinreichendem Tatverdacht Anklage. Hinreichender Tatverdacht heißt: Die Bewertung der Ermittlungen (des gesamten Akteninhalts) lässt eine Verurteilung wahrscheinlicher erscheinen als einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft kann natürlich nur Anklage erheben, wenn ein Täter ermittelt wurde.

Der Staatsanwalt entscheidet dann über den weiteren Verlauf des Verfahrens:

  • Anklageschrift zum Gericht (Amtsgericht oder Landgericht) oder
  • Einstellung des Verfahrens

Hauptverfahren

Zentraler Teil des Gerichtsverfahrens ist dabei die mündliche Verhandlung.

Ablauf einer mündlichen Verhandlung

  • Aufruf zur Sache: Sind alle Prozessbeteiligten erschienen?
  • Feststellung der Personalien des Täters, der Täter / Präsenzfeststellung
  • Abtreten der ZeugInnen
  • Vernehmung des Angeklagten zu seinen persönlichen Verhältnissen
  • Anklageschrift des Staatsanwaltes, der Staatsanwältin / Verlesung des Anklagesatzes
  • Vernehmung des Angeklagten zur Sache, wenn er bereit ist, eine Aussage zu machen (der Angeklagte hat das Recht zu schweigen)
  • Beweisaufnahme = ZeugInnenvernehmung (verletzte Zeugin, weitere Zeugen, Polizei, Arzt, evtl. Sachverständige)
  • = Beweisaufnahme abgeschlossen
  • Plädoyers der Staatsanwaltschaft, der Nebenklagevertretung, der Verteidigung des Angeklagten, letztes Wort des Angeklagten
  • Beratung des Gerichtes / Urteilsfindung
  • Urteilsverkündung

Das Urteil ist endgültig, wenn die Frist zur Einlegung von Rechtsmittel (Berufung; Revision) abgeschlossen ist und keine Rechtsmittel geltend gemacht wurden. Rechtsmittel sind eine Art Beschwerde gegen das Gerichtsurteil, die gesetzlich vorgesehen ist. Wenn Rechtsmittel eingelegt werden und ihnen stattgegeben wird, kommt es zu einem neuen Verfahren. Wurde z.B. gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Berufung eingelegt und ihr stattgegeben, kommt es zu einer neuen Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht. Werden keine Rechtsmittel eingelegt, ist das Urteil rechtskräftig.

Die Nebenklagevertretung

Aus professioneller Sicht raten wir zu einer Nebenklage, d.h. einer Vertretung der verletzten Zeugin durch eine Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt im Strafverfahren. Über die Nebenklagevertretung hat die verletzte Zeugin verschiedene Möglichkeiten auf den Verlauf eines Strafprozesses Einfluss zu nehmen.

Bei bestimmten Delikten wie den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist eine Nebenklage vorgesehen. Die Staatsanwaltschaft klagt die Verstöße gegen die Gesetze des Staates an. Als Nebenklägerin tritt die verletzte Zeugin dem Verfahren bei und schließt sich der Staatsanwaltschaft an. Somit erlangt sie die Stellung einer selbständigen Verfahrensbeteiligten mit eigenen Rechten. Eine Liste mit Nebenklagevertreterinnen aus der Region Hannover ist beim Frauen-Notruf Hannover erhältlich.

Vorteile einer Nebenklage

In einem Prozess wegen Vergewaltigung hat verletzte Zeugin eine besondere Stellung im Verfahren: Sie ist sowohl Geschädigte als auch Zeugin (und evtl. Nebenklägerin).

Die Nebenklagevertretung kann bestimmte Anträge stellen, wie Ausschluss der Öffentlichkeit, hat Akteneinsicht, sie kann ZeugInnen befragen und ein eigenes Plädoyer halten.

Kosten der Nebenklagevertretung

Die Kosten der Nebenklage trägt der Staat (bei Vergewaltigung, sexueller Nötigung, schwerer sexueller Missbrauch von Kindern). Für Sachverhalte, die nicht darunterfallen, können wir Sie über alternative Möglichkeiten informieren. Die Erstberatung durch eine Anwältin vor der Anzeige und Eröffnung des Gerichtsverfahrens ist kostenpflichtig. Die Beantragung einer Beratungshilfe ist beim Amtsgericht möglich. Ebenso unterstützten die Opferhilfeorganisationen „Der Weiße Ring e.V.“  oder Opferhilfebüros in Niedersachsen die Kostenübernahme mit einem sog. Beratungsschein. Die Nebenklagevertretung wird beantragen, dass der Angeklagte die Kosten für Anwältin und Verfahren übernimmt. Bei einem Schuldspruch muss der Angeklagte die Kosten übernehmen.

Zu Fragen des Strafrechts bieten wir jeden 3. Montag im Monat eine einmalige Rechtsberatung an. Wir unterstützen verletzte Zeuginnen mit unserem Angebot der Psychosozialen Prozessbegleitung.

Wir beraten anonym, kostenlos, parteilich.

Für Frauen und jugendliche Mädchen.