Notausgang

Gewalthilfegesetz

 

Seit dem 31. Januar 2025 ist das Gewalthilfegesetz verabschiedet. Dadurch gibt es bundesweit das erste Mal einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. In den nächsten Jahren wird das Gesetz schrittweise in Kraft treten und ab 2032 gilt der volle Rechtsanspruch.

In Niedersachsen wird gerade an einem Ausführungsgesetz gearbeitet. Ende des Jahres wird über einen Entwurf abgestimmt.

Doch trotz des historischen Schrittes geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt wirksam bekämpfen zu wollen, weist das vorläufige Ausführungsgesetz Nachbesserungsbedarf auf.

Der Verbund der Niedersächsischen Frauen- und Mädchenberatungsstellen, zu dem der Frauennotruf Hannover gehört, und die Landesarbeitsgemeinschaft der niedersächsischen Beratungs- und Interventionsstellen haben gemeinsam ein Positionspapier erarbeitet, in welchem sie auf Lücken des Gesetzes und deren Auswirkungen auf die Versorgung Betroffener hinweisen.

Wir beraten anonym, kostenlos, parteilich.

Für Frauen und jugendliche Mädchen.