Notausgang

Wichtiges in leichter Sprache

Hier erfahren Sie alles Wichtige in einfacher Sprache.

Der Frauennotruf –
was ist das?

Was machen wir?
Wir vom Frauennotruf beraten Frauen, die sexuelle Gewalt erlebt haben.
Und Frauen, die Angst vor sexueller Gewalt haben.
Diese Frauen sind oft durcheinander.
Sie haben Angst.
Sie wissen nicht, was sie tun sollen.

Haben Sie selber sexuelle Gewalt erlebt?

Dann können wir Ihnen helfen.
Wir beraten Sie.
Und wir hören zu.

Kurz nachdem es passiert ist.
Aber auch, wenn es schon vor Jahren passiert ist.

Wir beraten auch Menschen, die diesen Frauen wichtig sind.
Und Menschen, die im Beruf mehr dazu wissen möchten.

Wer sind wir?

Bei uns arbeiten drei Frauen als Beraterinnen.
Sie haben viel Erfahrung mit dem Thema „sexuelle Gewalt“.
Sie sind gut ausgebildet.
Bei uns arbeiten keine Männer.

Den Frauennotruf gibt es schon 25 Jahre.
Wir sind ein unabhängiger Verein.
Das bedeutet:
Wir gehören nicht zu einer Partei.

Hat jemand Sie angefasst?
Sie geküsst?
Mit Ihnen über Sex geredet?
Ihnen Nacktfotos gezeigt?
Obwohl Sie das nicht wollten?
Oder hat jemand Sie zum Sex gezwungen?
Das alles ist sexuelle Gewalt!

Der Frauennotruf hilft Frauen UND Mädchen.
Im Text steht meist nur „Frauen“.
Das ist einfacher zu lesen.

 

Wie kann der Frauennotruf helfen?

Was machen wir?
Zuhören und beraten
Wir finden: Jede Frau sollte Hilfe bekommen, wenn sie das will.
Es tut den Frauen gut, wenn sie mit jemandem reden können.
Darum können sie uns anrufen.
Und zu uns kommen.

Was finden wir wichtig?
Überlegen Sie, ob Sie uns anrufen?
Dann sollten Sie ein paar Dinge wissen:

Sie müssen nichts sagen
Sie können „anonym“ mit uns reden.
Das bedeutet: Sie brauchen Ihren Namen nicht zu sagen.
Sie brauchen keine Formulare auszufüllen.
Sie müssen nichts über Zuhause erzählen.
Sie brauchen nur zu erzählen, was Sie selbst erzählen wollen.

Wir sagen nichts weiter
Wir erzählen niemandem, worüber Sie mit uns reden.
Das ist unsere Pflicht.
Man nennt es auch „Schweigepflicht“.
Sie können uns vertrauen.

Wir glauben Ihnen
Wir glauben, was Sie uns erzählen.
Wir haben keine Zweifel.
Wir werden nie sagen:
„Das hat er doch nicht getan!“
Oder: „Warum haben Sie sich denn nicht gewehrt?“
Denn der Täter ist schuld. Nicht Sie.
Wir stehen auf Ihrer Seite.

Sie können mit einer Beraterin reden.
Die Beraterin weiß, wie schlimm sexuelle Gewalt ist.
Sie weiß auch:
Manchmal dauert es lange, bis sich eine Frau wieder besser fühlt.

Sie sind mehr als ein Opfer sexueller Gewalt

Wir wissen:
Andere Probleme haben manchmal damit zu tun, was eine Frau erlebt hat.
Zum Beispiel wenn sie nicht mehr gut arbeiten kann.
Oder wenn sie nicht mehr essen will.
Wenn sie nicht schlafen kann.
Oder wenn ihr immer der Kopf weh tut
Oder wenn sie Angst hat.
Oder wenn sie oft traurig ist.

Wir wissen:
Körper und Gefühl gehören zusammen.

Wir wissen auch:
Jede Frau hat ihre Stärken.
Jede Frau hat Kraft.
Auch wenn sie manchmal nicht gleich zu sehen ist.
Denn Sie sind so viel mehr als ein Opfer sexueller Gewalt.

Wir helfen Ihnen, sich selbst zu helfen

Viele Frauen fühlen sich nach sexueller Gewalt schwach.
Und hilflos.
Sie glauben nicht mehr an sich selbst.
Sie wissen nicht, was sie tun müssen.

Wir versuchen gemeinsam mit Ihnen herauszufinden:
Wie können Sie lernen sich selbst zu helfen?
Damit Sie sich wieder stark fühlen.

Dabei betrachten wir alle Umstände:
Wie Sie leben.
Mit wem Sie leben.
Welche Ansichten Sie haben.
Woran Sie glauben.

Sie bestimmen selbst

Wir zeigen Ihnen, was Ihnen helfen könnte.
Doch Sie bestimmen selbst, was geschehen soll.

Wir helfen Ihnen schnell

Sie können uns einfach anrufen.
Dann verabreden wir sofort einen Termin.
Meist können Sie sehr schnell zu uns kommen.
Manchmal gibt es leider kurze Wartezeiten.
Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Es kostet nichts

Sie brauchen für die persönliche Beratung nichts zu bezahlen.

Wie läuft eine Beratung?

Sie können bei uns anrufen. Oder jemand kann für Sie anrufen.
Wir sprechen erst am Telefon.
Wir haben auch einen Anrufbeantworter.
Wenn Sie darauf sprechen, rufen wir zurück.

Dann machen wir einen Termin:
Wir sprechen eine Zeit ab, zu der Sie zu uns kommen können.
Das Gespräch ist in der Beratungsstelle.
Falls Sie nicht zu uns kommen können, suchen wir eine andere Lösung.

Zum Beispiel:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause, wenn Sie das wollen.
Oder wir kommen in die Werkstatt oder ins Wohnheim.

Möchten Sie nicht alleine mit uns reden?
Dann können Sie gerne eine andere Frau mitbringen.

Wie erreichen sie uns?
Unsere Telefonnummer:
(0511) 332 112

Goethestraße 23
30169 Hannover

Was genau ist
sexuelle Gewalt?

Zu uns kommen Frauen, denen jemand sexuell weh getan hat.
Das nennt man „sexuelle Gewalt“.

Man sagt auch:

Sexuelle Belästigung
Sexueller Missbrauch
Sexuelle Nötigung
Vergewaltigung

Das darf man nicht!

Niemand darf einem anderen Menschen Gewalt antun.
Niemand darf einem anderen sexuelle Gewalt antun.

Darum ist es gut zu wissen, was sexuelle Gewalt ist.

Was ist Gewalt?

Gewalt ist, wenn jemand mit Absicht eine andere Person verletzt.
Oder wenn ihr jemand auf andere Weise schadet.
Das können körperliche Verletzungen sein.
Oder seelische.

Was ist sexuelle Gewalt?

Bei sexueller Gewalt hat die Verletzung mit sexuellen Dingen zu tun.
Jemand tut sexuelle Dinge, die Sie nicht wollen.
Oder jemand spricht über sexuelle Dinge. Obwohl Sie das nicht wollen.
Weil es Ihnen unangenehm ist.
Oder weil es Ihnen weh tut.

Beispiele von sexueller Gewalt

Sexuelle Gewalt kann alles Mögliche sein:

  • Jemand fasst Sie an. Oder küsst Sie. Obwohl Sie das nicht wollen.
  • Jemand will mit Ihnen über Sex reden. Obwohl Sie das nicht wollen.
  • Jemand zeigt Nacktfotos oder Pornobilder. Obwohl Sie das nicht wollen.
  • Sie sollen sich ausziehen. Oder Sie sollen zugucken, wenn jemand sich auszieht. Obwohl Sie das nicht wollen.
  • Sie sollen jemand an seinen Geschlechtsteilen anfassen. Oder an anderen Körperteilen. Obwohl Sie das nicht wollen.
  • Jemand berührt Sie. Zum Beispiel an Ihrer Scheide oder Ihrer Brust. Obwohl Sie das nicht wollen.
  • Jemand will in Ihren Körper eindringen. Mit seinem Penis, den Fingern oder einem Gegenstand. Obwohl Sie das nicht wollen.
  • Jemand zwingt Sie, Sex zu haben.

Täter und Opfer
Wer jemandem so etwas antut, fühlt sich stark und mächtig.
Man nennt diese Person: Täter.
Wer sexuelle Gewalt erlebt, fühlt sich meist schwach und hilflos.
Man nennt diese Person auch: Opfer.

Oft macht ein Täter das immer wieder.
Er will nicht, dass jemand davon erfährt.

Wer kann Täter sein?
Täter sind meist Männer. Manchmal aber auch Frauen.

Der Täter kann ein Fremder sein, den man noch nie zuvor gesehen hat.
Aber viel öfter ist der Täter ein Bekannter.
Das heißt: Er kennt die Frau, die er zum Sex zwingt.

Er kann alt oder jung sein.
Er kann behindert oder nicht behindert sein.

Zum Beispiel:

  • ein Verwandter: Vater, Onkel, Stiefvater oder Bruder
  • der eigene Ehemann
  • ein Mitbewohner
  • ein Betreuer aus dem Wohnheim
  • ein Freund
  • ein Nachbar
  • ein Kollege
  • ein Vorgesetzter auf der Arbeit
  • ein Arzt oder Therapeut
  • ein Fahrer, der Sie zur Arbeit und wieder nach Hause fährt

Es gibt auch Frauen, die das tun.

Sexuelle Gewalt am Arbeitsplatz
Sexuelle Gewalt gibt es auch auf der Arbeit.
Zum Beispiel in der Werkstatt.
Dann muss der Chef dafür sorgen, dass das aufhört.
Auch auf der Arbeit darf es keine sexuelle Gewalt geben.

Der Täter weiß, dass er das nicht tun darf.
Darum will er nicht, dass andere es wissen.
Darum sagt er:
„Das darfst du niemandem erzählen.“
„Das ist unser Geheimnis.“
„Niemand wird dir glauben, wenn du das erzählst.“

Manchmal sagt der Täter: „Du willst das doch auch!“
Oder er gibt der Frau Geschenke.
Und er sagt: „Du bist schuld.“
Und die Frau denkt dann auch, dass sie schuldig ist.

Doch das stimmt nicht. Er lügt.
Der Täter ist verantwortlich.
Der Täter ist schuldig. Nicht die Frau.

Oft droht der Täter:
„Wenn du das sagst, wird was Schlimmes passieren.“

Doch auch das stimmt nicht. Er lügt!
Sie dürfen immer mit jemandem darüber reden.
Sie dürfen sich immer Hilfe holen.

Welche Gefühle gibt es nach sexueller Gewalt?

Manchmal ist das Opfer noch sehr jung.
Manchmal ist es noch ein kleines Mädchen,
wenn die sexuelle Gewalt anfängt.

Manchmal versteht das Mädchen oder die Frau nicht, was passiert.
Sie weiß nicht, was sie tun kann.
Sie weiß nicht, wie sie sich wehren kann.
Sie weiß nur, dass sie das nicht will.
Sie will „Nein“ sagen. Doch das kann sie nicht.
Oder sie sagt „Nein“. Und es nützt nichts.

Opfer von sexueller Gewalt fühlen sich schlecht.
Sie sind traurig.
Sie haben Angst.
Sie fühlen sich schmutzig.
Sie schämen sich.
Sie sind wütend.
Sie können nicht mehr gut schlafen.
Sie haben schlechte Träume.
Sie wollen niemanden mehr sehen.
Sie denken, dass niemand Ihnen glaubt.
Sie denken, dass niemand sie versteht.
Sie denken, dass sie sich falsch verhalten haben.
Sie denken, dass es ihre eigene Schuld ist.

Keine Schuld
Doch das stimmt nicht!
Keine Frau und kein Mädchen ist schuld, wenn sie Gewalt erlebt hat.
Sie hat ein Recht auf Hilfe.

Sexuelle Gewalt ist niemals in Ordnung!
Sexuelle Gewalt ist verboten!
Es ist auch strafbar!
Es hat mit Liebe nichts zu tun.

Sie dürfen sich wehren!
Jedes Mädchen und jede Frau darf sich wehren.
Egal, wer der Täter ist. Sie dürfen sich immer wehren.
Sie dürfen sich immer Hilfe holen.
Auch wenn der Täter es verboten hat.

„Nein“ sagen!
Sie dürfen „Nein“ sagen, wenn jemand so etwas tut oder tun will.
Egal, wer es ist!
Da gibt es keine Ausnahmen.

Wer kann ihnen helfen?
Manchmal werden Sie nicht alleine damit fertig.
Dann brauchen Sie Hilfe.
Dann brauchen Sie jemanden, der Sie in den Arm nimmt. Und Sie tröstet.
Oder jemanden, mit dem Sie darüber reden können.
Darüber reden hilft.

Mit wem?
Zum Beispiel mit:

  • einer Freundin
  • einer Betreuerin
  • Ihrer Mutter
  • einer anderen Person, der Sie vertrauen

Manchmal brauchen Sie noch mehr Hilfe.
Dann können Sie eine Beratungsstelle anrufen.
Oder dort hingehen.
Sie können dann besser damit fertig werden.

Der Frauennotruf in Hannover ist so eine Beratungsstelle.
So können Sie den Frauennotruf erreichen:

Goethestraße 23
30169 Hannover

Telefonnummer:
(0511) 332 112

Wichtiges zu sexuelle Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderung

Wir helfen allen Frauen!

Wir vom Frauennotruf helfen auch Frauen mit Behinderungen.
Denn wir machen keinen Unterschied:

Frauen ohne Behinderungen oder mit Behinderungen.
Sexuelle Gewalt betrifft alle.
Darum beraten wir auch alle Frauen.
Und helfen ihnen.

Wir betrachten auch bei Frauen mit Behinderungen ihre Umstände:
Wo und wie sie leben.
Was sie können.
Welche Ansichten sie haben.

Unsere Mitarbeiterinnen sind gut ausgebildet.
Sie wissen viel über Frauen mit Behinderungen.
Sie sprechen oft mit Menschen, die mit diesen Frauen arbeiten.
Zum Beispiel in Werkstätten oder in Wohnheimen.
Dadurch verstehen sie die Frauen besser.

Trotzdem ist es oft gut, wenn jemand die Frau zur Beratung begleitet.
Zum Beispiel ein Betreuer.
Oder jemand aus der Familie.
Jemand, dem die Frau vertrauen kann.

Wie genau können wir vom Frauennotruf helfen?
Das steht hier:

Der Frauennotruf – was ist das? und
„Prozessbegleitung“ – Unterstützung bei einer Strafanzeige

Öfter ein Opfer sexueller Gewalt – warum?

Auch Frauen mit Behinderungen erleben sexuelle Gewalt.
Sogar öfter als Frauen ohne Behinderungen.
Besonders oft trifft es Frauen mit geistigen Behinderungen.

Vertrauen

Frauen mit Behinderungen brauchen viel Hilfe im Alltag.
Zum Beispiel von Pflegekräften.
Von Therapeuten oder Mitarbeitern von Werkstätten.
Von Angehörigen oder Bekannten.

Von diesen Menschen sind die Frauen abhängig.
Sie vertrauen ihnen.
Die Frauen merken darum oft nicht, dass etwas nicht in Ordnung ist.

Es fällt ihnen schwer zu erkennen:
Was der Pfleger beim Waschen macht, ist falsch.
Oder: Wie der Mitarbeiter mich berührt, ist nicht in Ordnung.
Oder: Wie der Onkel mich küsst, gehört sich nicht.

Körper
Frauen mit Behinderungen können oft schwieriger mit ihrem Körper umgehen.
Er ist anders als ein gesunder Körper.
Die Frauen müssen oft zum Arzt.
Oder zur Krankengymnastik.
Sie werden oft untersucht.

Dadurch denken manche Frauen:
Es ist okay, wenn jemand mich überall berührt.
Auch dadurch ist für die Frauen schwer zu erkennen:
Das ist falsch!

Oft glaubt man diesen Frauen nicht – warum?
Hat eine Frau mit Behinderung sexuelle Gewalt erlebt?
Dann hat sie es durch die Behinderung besonders schwer.
Warum?

Es gibt viele Vorurteile über Frauen mit Behinderungen.
Vor allem mit geistigen Behinderungen.

Manche Leute denken:
Diese Frau hat sich die sexuelle Gewalt nur ausgedacht.
Oder: So schlimm war es bestimmt nicht.
Darum werden diese Frauen oft nicht ernst genommen.

Außerdem können manche dieser Frauen nicht gut sprechen.
Und andere gar nicht.

Erstatten sie Anzeige?
Kommt es zu einem Gerichtsverfahren?
Dann werden sie manchmal auch dort nicht ernst genommen.
Man glaubt ihnen nicht.
Oder man denkt, dass sie übertreiben.
Die Täter bekommen dadurch öfter keine Strafe.

Darum ist es wichtig, dass diese Frauen gute Hilfe bekommen!

Was meinen wir mit „Behinderungen“?
Damit meinen wir geistige und körperliche Behinderungen.
Leichte und schwere Behinderungen.
Man kann Behinderungen kaum miteinander vergleichen.
Doch wir wissen:
Hat eine Frau mit irgendeiner Behinderung sexuelle Gewalt erlebt?
Dann hat sie es danach oft noch schwerer als eine Frau ohne Behinderung.
Darum schreiben wir hier ganz allgemein:
„Frauen mit Behinderungen“.

Zusätzliche Hilfe für Frauen mit Behinderung

Frauen mit Behinderungen können oft noch mehr Unterstützung gebrauchen.
Darum können sie bei uns auch:

  • Einen „Wen-Do-Kurs“ machen
    Der Kurs ist für Frauen und Mädchen mit geistigen und körperlichen Behinderungen.
    Die Teilnehmerinnen lernen sich selbst zu verteidigen.
    Mit Worten und mit Taten.
    Dadurch fühlen sie sich stärker.
    Mehr Infos gibt es unter „Wen-Do“.

  • Die Beratungsstelle kennenlernen
    Gruppen können unsere Beratungsstelle besichtigen.
    Dabei können wir über unsere Arbeit erzählen.

Haben Sie Fragen?
Möchten Sie mehr über unsere Angebote wissen?

Rufen Sie einfach an.
Oder schicken Sie eine E-Mail.
Wie erreichen Sie uns?
Klicken Sie hier!

Arbeits-Kreis „Sexuelle Gewalt gegen behinderte Frauen und Mädchen“

Der Frauen-Notruf Hannover hat einen Arbeits-Kreis gegründet.
Der Arbeits-Kreis ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Einrichtungen für behinderte Menschen.
Der Arbeits-Kreis trifft sich 4- bis 5 mal im Jahr.

Im Arbeits-Kreis wird über sexuelle Gewalt an behinderten Menschen gesprochen.
Im Arbeits-Kreis wird über Vorbeugung gegen sexuelle Gewalt gesprochen:

  • Was man tun kann, damit sexuelle Gewalt nicht so oft passiert.
  • Was man tun kann, damit sexuelle Gewalt verhindert werden kann.

Alle Einrichtungen sollen schriftliche Regeln haben.
In den Regeln sollen wichtige Sachen über Sexualität und sexuelle Gewalt stehen.

Zum Beispiel:

  • Alle Menschen haben das Recht über ihre Sexualität selbst zu bestimmen.
  • Menschen in Einrichtungen sollen bei ihrer Sexualität Hilfe bekommen, wenn sie es wollen.
  • Menschen in Einrichtungen sollen darüber sprechen können, wenn sie sich verliebt haben oder wenn sie Liebes-Kummer haben.

Es soll in jeder Einrichtung eine Person geben, die man alles über Sexualität und sexuelle Gewalt fragen kann.
Die Person weiß, was man gegen sexuelle Gewalt machen kann.

Die Einrichtungen sollen Fortbildungen über Sexualität und sexuelle Gewalt planen.

  • Die Fortbildungen sollen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein.
  • Die Fortbildungen sollen für behinderte Menschen sein.

Alle sollen die Regeln kennen und sich daran halten.
In den Einrichtungen, die beim Arbeits-Kreis mitmachen, hat sich schon viel verbessert.

Prozessbegleitung – Unterstützung bei einer Strafanzeige

Sie haben sexuelle Gewalt erlebt?
Vor kurzem oder schon vor langer Zeit?
Und Sie überlegen, ob Sie Strafanzeige erstatten?

Dann ist das für Sie bestimmt sehr spannend.
Vielleicht sind Sie durcheinander.
Und Sie fragen sich:

Was kommt auf mich zu?
Was genau muss ich tun?
Wird man mir glauben?
War es nicht doch meine eigene Schuld?

Vielleicht schämen Sie sich.
Oder sehen Sie immer wieder vor sich, was passiert ist.

Mit all diesen Gefühlen müssen Sie nicht allein bleiben.
Sie haben ein Recht darauf, persönliche Unterstützung zu bekommen.
Diese Unterstützung nennt man Prozessbegleitung.

Wie können wir Ihnen helfen?
Ein Strafverfahren kann Sie sehr belasten.
Wir versuchen es Ihnen etwas leichter zu machen.
Mit Worten und mit Taten.
Wie?

Wir erklären, was, wann, wie geschehen muss

  • Wie läuft eine Strafanzeige/ein Gerichtsverfahren ab?
  • Was sind Ihre Rechte und Pflichten?
  • Wer macht was beim Gericht?
  • Sie können sich durch eine Anwältin vertreten lassen.
  • Welche Vorteile hat das?
  • Was bedeutet das Gerichtsurteil?
  • Wer kann Ihnen danach weiterhelfen? Und wie?

Wir vermitteln
Wir helfen Ihnen, eine gute Anwältin zu finden
Wir achten darauf, dass sie/er Ihre Rechte gut vertritt.

Wir kommen mit

  • zur Polizei
  • zur Anwältin
  • zu den Terminen beim Gericht
  • zu Ämtern

Wir helfen mit Papieren
Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen von Papieren.
Und beim Stellen von Anträgen.

Wir sind für Sie da

Wir versuchen Ihnen zu zeigen:
Sie sind so viel mehr als ein Opfer.
Sie fühlen sich stärker, wenn Sie aktiv am Strafverfahren teilnehmen.
Also wenn Sie mitdenken und mitmachen.

Wir lassen Sie in schwierigen Momenten nicht alleine.
Zum Beispiel während der Gerichtsverhandlung.
Oder wenn Sie als Zeugin aussagen.
Wir sitzen neben Ihnen.
Wir achten darauf, dass der Täter Sie nicht belästigen kann.

Wir können über Ihre Gefühle reden:
Wie erfahren Sie die Gerichtsverhandlung?
Sind Sie zufrieden mit dem Urteil?
Was bedeutet es für Sie?

Wir überlegen gemeinsam, wer Ihnen weiterhelfen kann.
Prozessbegleitung ist keine Therapie.
Doch wir können helfen, eine gute Therapie zu finden.

Natürlich machen wir nichts, was Sie nicht wollen.
Wir nehmen Sie, Ihre Wünsche und Gefühle ernst.
Wir stehen auf Ihrer Seite und glauben Ihnen.
Und wir erzählen nichts weiter.

Für wen ist die Prozessbegleitung?

  • Frauen und jugendliche Mädchen, die sexuelle Gewalt erlebt haben.
  • Vertrauenspersonen der Frauen oder Mädchen. Zum Beispiel Familie.
  • Menschen, die für ihren Beruf etwas über das Thema wissen müssen.

Wer hilft Ihnen?
Bei uns arbeiten nur Frauen.
Sie wissen viel über Gesetze im Allgemeinen.
Vor allem über die Rechte, die Opfer sexueller Gewalt haben.
Sie wissen auch viel über Gefühle.
Und wie Menschen mit Gefühlen umgehen.

Prozessbegleitung kostet nichts
Sie brauchen für unsere Hilfe nichts zu zahlen.
Die Kosten für das Gerichtsverfahren zahlt in den meisten Fällen der Staat.
Wir erklären Ihnen gerne mehr.

Eine Strafanzeige zu erstatten ist ein mutiger Schritt.
Bei diesem Schritt bekommen Sie soviel Unterstützung wie Sie brauchen.
Sie haben ein Recht darauf.

Strafanzeige erstatten – Was bedeutet das?

Sie möchten Strafanzeige erstatten?
Wir erklären hier, wie das geht.
Und worauf Sie achten müssen.

Was viele nicht wissen:
Sie können auch noch nach Jahren Anzeige erstatten.

Wissen Sie nicht, wer der Täter ist?
Dann können Sie trotzdem Anzeige erstatten!
Das nennt man „Anzeige gegen Unbekannt“.

Eine Anzeige kann man schriftlich oder mündlich erstatten.
Wenn Sie möchten, helfen wir vom Frauennotruf Ihnen dabei.

Was passiert bei einer Strafanzeige?
Hier gibt es erst eine kurze Übersicht.
Danach erklären wir alles genauer.

  1. Sie erstatten Anzeige.
    Das bedeutet: Sie gehen zum Beispiel zur Polizei.
  2. Sie erzählen der Polizei was passiert ist.
  3. Die Polizei ermittelt.
  4. Die Staatsanwaltschaft prüft den Fall.
    Das heißt: Sie liest, was Sie erzählt haben.
    Und sie entscheidet, ob es ein Gerichtsverfahren geben wird.
    Ja? Dann klagt sie den Täter im Namen des Staates an.
  5. (Nebenklage)
  6. Das Gerichtsverfahren

Sie können außerdem eine Nebenklage einreichen.
Dabei schließen Sie sich der Klage der Staatsanwaltschaft an.
Das geht gleich, wenn Sie Anzeige erstatten.
Oder auch erst später.

Was ist eine Staatsanwaltschaft?
Bei der Staatsanwaltschaft arbeiten Anwälte vom Staat.
Sie vertreten die Gesetze des Landes.
Hat jemand eine Straftat begangen?
Dann klagt ihn die Staatsanwaltschaft im Namen des Staates an.

1. Sie erstatten Anzeige

  • bei jeder Polizeidienststelle
  • beim „Fachkommissariat für Sexualdelikte“:
    Dort arbeiten Polizisten, die besonders viel über sexuelle Gewalt wissen.
  • bei der Staatsanwaltschaft
  • beim Gericht
  • bei einer Rechtsanwältin

Was bedeutet Vergewaltigung und sexuelle Nötigung?
Ein Mann hat Sie gezwungen, mit ihm Sex zu haben.
Obwohl Sie das nicht wollten.
Er hat Ihnen dabei wehgetan.
Oder er hat Sie dabei bedroht.
Mit Worten oder mit einer Waffe.
Dabei ist egal, welche Art von Sex es war.

Vergewaltigung bedeutet:
Er ist in Ihren Körper eingedrungen.
Egal womit.
Sexuelle Nötigung sind alle anderen Handlungen.
Von Anfassen an der Brust bis zum Küssen.

Haben Sie Anzeige erstattet?
Wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung?
Dann müssen Polizei und Staatsanwaltschaft sich an die Arbeit machen.
Sie müssen ermitteln.
Das ist ihre Pflicht.
Die Frau/das Mädchen kann die Anzeige nicht zurücknehmen.

2. Sie erzählen, was passiert ist
Meistens spricht jemand von der Kriminalpolizei mit der Frau/dem Mädchen.
Das ist fast immer jemand vom „Fachkommissariat für Sexualdelikte“.
Diese Abteilung hat viel Erfahrung mit Opfern sexueller Gewalt.

In Hannover ist das die Kriminalfachinspektion 1, Abteilung Sexualdelikte.
Telefonnummer: 0511 – 109- 5131

Manchmal spricht auch jemand von einer normalen Polizeidienststelle mit der Frau/dem Mädchen.

Welche Fragen kann man Ihnen stellen?

  • Was genau ist passiert?
  • Was hat der Täter mit Ihnen gemacht?
  • Ist er in Ihren Körper eingedrungen?
  • Wann genau ist es passiert?
  • Wo ist es passiert?
  • Hat jemand gesehen, was passiert ist?
  • Haben Sie danach mit jemandem gesprochen?
  • Wie geht es Ihnen seitdem?

Die Polizistin/der Polizist schreibt alles genau auf.
Das nennt man Protokoll.
Sie sollten es sich noch einmal gut durchlesen.
Stimmt alles?
Dann unterschreiben Sie das Protokoll.

Übrigens:
Wird ihnen die Vernehmung zu viel?
Sie können immer um eine Pause bitten.

Sie dürfen eine Anwältin mit zur Vernehmung nehmen.
Möchten Sie eine andere Person mitnehmen?
Dann müssen Sie die Polizei um Erlaubnis fragen.

Untersuchung?
Haben Sie die sexuelle Gewalt gerade erst erlebt?
Vor ein paar Stunden?
Dann können noch Spuren vom Täter da sein.
Auf oder in Ihrem Körper.

Darum will man Sie manchmal untersuchen lassen.
Sie können Nein sagen.
Aber bedenken Sie:
Findet man Spuren?
Dann kann man den Täter leichter verurteilen.

3. Die Polizei ermittelt
Nach der Strafanzeige kommt es zu einem Ermittlungsverfahren.
Das bedeutet:
Die Polizei versucht zu klären, was genau geschehen ist.

Was macht sie zum Beispiel?

  • Sie sichert Beweismittel.
    Zum Beispiel Kleidung vom Täter oder Spermaspuren.
    Oder Gegenstände, die der Täter bei der Gewalt benutzt hat.
    Wenn die Gewalt schon länger her ist:
    Tagebücher oder Zeichnungen vom Täter.
  • Sie versucht den Täter zu finden.
    Oder die Täter, wenn es mehrere waren.
  • Ist der Täter bekannt? Dann vernimmt die Polizei den Täter als Beschuldigten.
  • Sie redet mit Zeuginnen und Zeugen, wenn es sie gibt.
  • Sie besichtigt den Tatort, wenn nötig.

4. Die Staatsanwaltschaft prüft den Fall
Die Polizei schickt alle Papiere zur Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft prüft den Fall:
Gibt es genug Beweise?
Ist es wahrscheinlich, dass der Beschuldigte bestraft werden kann?
Man nennt das „Hinreichenden Tatverdacht“.

So ja, dann wird der Täter angeklagt.
Die Staatsanwaltschaft schickt die Papiere zum Gericht.

Wenn nicht, dann gibt es kein Gerichtsverfahren.
Manchmal gibt es einfach nicht genug Beweise.
Das bedeutet nicht, dass das Gericht der Frau nicht glaubt.
Aber ohne genug Beweise kann es den Täter nicht verurteilen.

Das nennt man: „Im Zweifel für den Angeklagten“.

5. Sie reichen eine „Nebenklage“ ein
Die Staatsanwaltschaft hat den Beschuldigten im Namen des Staates angeklagt.
Denn er hat sich nicht an die Gesetze gehalten.

Sie können sich der Klage anschließen.
Das nennt man Nebenklage.
Eine Anwältin vertritt Sie dann vor Gericht.
Wir empfehlen Ihnen diesen Schritt sehr!

Denn eine Nebenklage hat Vorteile:
Sie haben mehr Einfluss auf das Gerichtsverfahren.
Und Ihre Anwältin achtet auf wichtige Dinge.
Zum Beispiel:

  • Macht die Staatsanwaltschaft ihre Arbeit gut?
  • Die Anwältin kann bestimmte Anträge stellen.
    Zum Beispiel dass es keine Zuschauer im Gericht geben soll.
  • Sie kann auch selbst den Beschuldigten befragen.
    Oder Zeugen.
  • Als Nebenklägerin können Sie auch Schmerzensgeld beantragen.
    Das bedeutet:
    Sie wollen, dass der Täter Ihnen Geld zahlt.

Wo finden Sie eine Anwältin, die Ihnen bei der Nebenklage hilft?
Wir vom Frauennotruf Hannover geben Ihnen gerne eine Liste mit Namen.

Kostet eine Nebenklage etwas?

Den ersten Termin mit der Anwältin müssen Sie selber bezahlen.
Haben Sie wenig Einkommen?
Dann können Sie eine Hilfe beantragen.
Das nennt man Beratungshilfe.
Dann zahlen Sie nur zwischen 10 und 20 Euro.

Was kosten weitere Termine?
Das hängt von vielen Dingen ab.
Manchmal zahlt der Staat.
Manchmal zahlt der Täter.
Und manchmal müssen Sie selbst etwas zahlen.

Bitte fragen Sie uns oder die Anwältin.
Wir können Ihnen mehr darüber erzählen.

6. Das Gerichtsverfahren

Der wichtigste Teil des Gerichtsverfahrens ist die „mündliche Verhandlung“.

  • Erst wird die Anklage vorgelesen:
    Was soll der Angeklagte getan haben?
  • Dann wird der Angeklagte befragt:
    Was ist seiner Meinung nach geschehen?
    Er muss übrigens nichts sagen.
    Er darf schweigen.
  • Danach befragt der Richter alle Zeugen.
    Das können Sie selbst sein.
    Oder Menschen, die es gesehen haben.
    Oder ein Arzt, der Sie untersucht hat.
  • Sind Sie Nebenklägerin?
    Dann kann auch Ihre Anwältin Zeugen befragen.
  • Am Ende verkündet der Richter das Urteil.
    Er sagt, welche Strafe der Täter bekommt.

Der Verurteilte kann danach „in Berufung gehen“.
Das bedeutet:
Er kann sagen, dass er die Strafe zu schwer findet.
Dann kann es manchmal ein neues Verfahren geben.

Haben Sie noch Fragen zum Strafrecht?
Wir können Sie einmalig beraten.
Jeden 3. Montag im Monat bieten wir eine Rechtsberatung.

Anzeige erstatten –
Ja oder nein?

Zweifeln Sie, ob Sie Anzeige erstatten wollen?

Was sind die Nachteile?

  • Sie müssen sich erinnern.
  • Sie müssen erzählen, was passiert ist.
  • Bei der Polizei und meistens auch vor Gericht.
  • Sie können dem Täter bei der Verhandlung begegnen.
  • Sie müssen Fragen beantworten.
    Von der Polizei, vom Gericht und vom Anwalt des Täters.

Aber: Es gibt wichtige Vorteile.
Wenn Sie Anzeige erstatten, dann…

  • …wehren Sie sich.
  • …schweigen Sie nicht.
    Sie machen die Tat öffentlich.
  • …kann der Täter bestraft werden.
  • …können Sie vom Gericht hören, dass es die Schuld des Täters war.
    Und dass er ein schlimmes Verbrechen begangen hat.

Haben Sie Fragen zum Erstatten einer Anzeige?
Und über Gerichtsverfahren?
Oder zweifeln Sie?

Wir versuchen gerne, Ihre Fragen zu beantworten.
Und Ihnen bei der Entscheidung zu helfen.
Was genau können wir für Sie tun?
Das steht unter „Prozessbegleitung“ –
Unterstützung bei einer Strafanzeige.

Öffentlichkeitsarbeit – Warum richtig informieren so wichtig ist

Der Frauennotruf findet:
Alle Menschen sollen gut über das Thema „sexuelle Gewalt“ informiert sein.

Warum?

  • Manche Menschen wissen einfach zu wenig über das Thema.
    Sie wissen nicht, wie schlimm sexuelle Gewalt sein kann.
    Sie wissen nicht, welche Folgen sexuelle Gewalt für die Frau hat.
    Sie wissen nicht, wie sie Zeichen sexueller Gewalt erkennen können.

  • Manche Menschen haben Vorurteile.
    Zum Beispiel: Die Frau ist auch immer ein bisschen schuld.
    Oder: Die Frau hat die Gewalt bestimmt schnell wieder vergessen.
    Oder: Der Täter ist immer ein Verbrecher, den die Frau nicht kennt.
  • Frauen müssen wissen, wo sie Hilfe bekommen können.
    Wir wollen zeigen:
    Wir vom Frauennotruf können helfen.
    Indem wir beraten und unterstützen.
    Die Frauen haben ein Recht auf diese Hilfe.
  • Andere müssen wissen, wo sie Hilfe bekommen können.
    Auch Angehörige und andere Vertrauenspersonen brauchen diese Informationen.
    Denn auch sie können den Frauen helfen.

Darum informieren wir so viel wie möglich.
Und so gut wie möglich.
Auch über Themen, über die kaum einer redet.
Zum Beispiel:

  • Sexuelle Gewalt gegen ältere Frauen
  • K.O. Tropfen, mit denen Täter ihre Opfer heimlich betäuben
  • Sexuelle Gewalt gegen Behinderte

…und vieles mehr.

Wie informieren wir die Öffentlichkeit?
Wir veranstalten Informationsabende und Workshops.
Wir organisieren Fortbildungen und Fachtagungen.
Wir geben Broschüren und Videos heraus.
Wir schicken Rundbriefe.
Wir erzählen Leuten von der Presse über unsere Ansichten.
Wir reden mit anderen Menschen, die viel über das Thema wissen.
Und wir denken gemeinsam nach, wie wir noch besser informieren können.

Was viele glauben –
Wie es wirklich ist. Vorurteile

Es gibt viele Vorurteile zum Thema sexuelle Gewalt.
Durch sie nehmen manche Menschen sexuelle Gewalt nicht ernst genug.
Wir versuchen zu erklären, wie es wirklich ist.

VORURTEIL 1 – WO DIE GEWALT STATTFINDET

Was viele glauben:
Sexuelle Gewalt findet fast immer draußen statt.
Und zwar in dunklen und einsamen Gegenden.
Die Frau wird plötzlich überfallen.

Wie es wirklich ist:
Die Täter planen sexuelle Gewalt meist genau.
An Orten, die für die Frauen oder Mädchen vertraut sind.
Zum Beispiel im eigenen Haus, in der Schule oder bei der Arbeit.

VORURTEIL 2 – WER DER TÄTER IST

Was viele glauben:
Die Täter sind meistens Fremde.

Wie es wirklich ist:
Meistens kennt das Opfer den Täter.
Es kann ein Verwandter sein oder ein Nachbar.
Ein Kollege, ein Freund oder der Lehrer.
Der Pastor oder der eigene Ehemann.

Der Täter ist oft ein Mann aus der eigenen Familie.
Im eigenen Haus kann der Täter alles ganz heimlich tun.
Für die Frauen ist es dann besonders schwer, Hilfe zu suchen.
Denn sie können noch schwerer beweisen, was passiert ist.
Oder man glaubt ihnen nicht.
Viele denken:
„So was macht jemand aus der Familie doch nicht!“

VORURTEIL 3 – WOHER DER TÄTER KOMMT

Was viele glauben:
Die Täter haben meistens keine gute Ausbildung.
Er kommt aus schlechten Verhältnissen.
Oft sind es Ausländer.

Wie es wirklich ist:
Die Täter kommen aus allen möglichen Verhältnissen.
Manche sind arm, andere reich.
Es können Bauarbeiter oder Professoren sein.
Arbeitslose oder Ärzte.
Sie können aus jedem Land der Welt kommen.

Oft werden Täter aus armen Verhältnissen eher angezeigt.

VORURTEIL 4 – DIE TÄTER SIND KRANK

Was viele glauben:
Die Täter sind krank oder verrückt.

Wie es wirklich ist:
Die Täter sind meistens ganz normale Männer.
Jedoch denken viele von ihnen, dass Frauen weniger wert sind als Männer.
Nur wenige Täter sind geisteskrank.

Befragungen haben ergeben:
Vielen Tätern geht es eher um die Gewalt.
Und um Macht.
Die Macht zeigen sie, indem sie die Frau zum Sex zwingen.

VORURTEIL 5 – WELCHE FRAUEN ZUM OPFER WERDEN

Was viele glauben:
Opfer sind junge, hübsche Frauen.
Sie kleiden sich aufreizend.
Und sie verhalten sich auch so.
Einer „anständigen“ Frau passiert so etwas nicht.

Wie es wirklich ist:
Jedes Mädchen und jede Frau kann zum Opfer werden.
Vom Baby bis zur alten Frau.
Es geht nicht darum, wie hübsch oder sexy sie ist.
Oder wie sie sich verhält.

Die Frau hat damit nichts zu tun.
Der Täter allein trifft die Entscheidung sexuelle Gewalt anzuwenden.

VORURTEIL 6 – DIE SCHULD DER FRAU

Was viele glauben:
Sie hat es ja gewollt.
Schließlich hat sie sich ja nicht gewehrt.

Wie es wirklich ist:
Alle Opfer versuchen sich irgendwie zu wehren.
Sie sagen „Nein“.
Sie versuchen wegzurennen.
Sie sträuben sich.
Sie kämpfen mit dem Täter.

Doch der Täter achtet nicht darauf.
Er tut nur, was er selbst will.

Manche Frauen haben Angst sich zu wehren.
Oder sie haben es einfach nicht gelernt.

Manche haben Todesangst.
Oder sie stehen unter Schock.
Dann können sie sich oft nicht bewegen.

Oder man hat ihnen etwas Falsches beigebracht:
„Wenn jemand dich angreift, musst du dich nicht wehren!“

Wenn eine Frau sich nicht genügend wehren kann, denken deshalb viele:
Sie hat es selbst gewollt.

Weitere Angebote und Informationen

Wir beraten nicht nur die Frauen selbst.

Sondern auch ihre Familie.
Zum Beispiel die Eltern.

Auch andere Vertrauenspersonen können zu uns kommen.
Zum Beispiel Betreuer und Pflegekräfte der Frauen im Wohnheim.
Oder Mitarbeiter der Werkstatt.

Aber auch Lehrer von Schulen und Förderschulen sind willkommen.

Mehr zum Thema lernen?
Für diese Personen gibt es auch Workshops, Fortbildungen und Veranstaltungen.
So lernen sie, wie sie den Frauen im Alltag besser helfen können:

Sie können die Frauen besser unterstützen.
Sie können lernen, mit den Frauen darüber zu reden.
Sie können ihnen helfen, alles zu verarbeiten.
Sie können mit den Frauen zur Beratung gehen.
Sie können lernen, wie sie selbst mit der Situation umgehen können.

Signale erkennen
Und sie lernen, Signale besser zu erkennen:
Wie kann ich sehen, ob eine Frau sexuelle Gewalt erfährt?
Wie kann ich mit ihr darüber reden?
Was kann ich tun?

Gruppen – mit anderen Frauen mehr über sich selbst lernen

Es kann gut tun, mit anderen Frauen zu reden.
Weil sie dasselbe erlebt haben.
Die Frauen können in einer Gruppe mehr über sich selbst lernen.
Weil sie die Geschichten anderer hören.

Das kann neue Kraft geben.
Die Frauen können neues Vertrauen bekommen.
In sich selbst und in die Zukunft.
Sie können lernen, dass ihr Leben weitergehen kann.

Darum bietet der Frauennotruf regelmäßig Kurse.
Die Kurse haben verschiedene Themen.
Doch sie haben alle ein Ziel:
Dass die Frauen mehr über sich selbst lernen.

Bitte fragen Sie nach, welche Kurse es wann gibt.

Wen-Do – Selbstverteidigung und Selbstbehauptung

Der Frauennotruf bietet „Wen-Do-Kurse“ an. Für alle Frauen und Mädchen.
Das sind Kurse in „Selbstverteidigung“ und „Selbstbehauptung“.
Was ist das?

„Selbstverteidigung“ heißt:
Sich wehren, wenn Sie sich bedrängt oder bedroht fühlen.
Zum Beispiel, wenn jemand Ihnen weh tun oder Sie festhalten will.

Sie lernen:

  • Sich mit Händen und Füßen zu verteidigen.
    Oder so, wie Sie das am besten können.

„Selbstbehauptung“ heißt:
Sich wehren, wenn jemand Sie mit Worten belästigt.
Oder wenn jemand Sie ärgert oder anmacht.

Sie lernen:

  • Sich selbst und Ihre Grenzen zu verteidigen.
  • Selbstbewusst zu handeln. Also zu sich selber zu stehen.
  • Was Sie sagen können, wenn Sie jemand nervt, ärgert, belästigt oder bedroht.
  • „NEIN“ zu sagen.

Durch Wen-Do fühlen sich die Frauen und Mädchen stärker und mutiger.
Sie bekommen mehr Selbstvertrauen.

Wen-Do ist für alle Frauen und Mädchen.
Egal, wie alt sie sind.
Egal, wo sie herkommen.
Egal, welcher Religion sie angehören.
Egal, ob sie behindert oder nicht behindert sind.

Im Training wird oft gelacht. Es macht Spaß! Und es macht stark.

Welche Kurse gibt es?

  • für Mädchen (13 bis 16 Jahre)
  • für Frauen
  • für Frauen und Mädchen mit Behinderungen

Meist findet das Wen-Do Training in der Gruppe statt.
Mit bis zu 8 Mädchen oder Frauen.
Fühlt jemand sich in der Gruppe nicht wohl?
Dann kann sie darüber sprechen.
Sie kann dann Wen-Do alleine mit der Trainerin üben.

Kursgebühr und Termine

Die Kosten für die Wen-Do-Kurse sagen wir Ihnen am Telefon.
Die Termine stehen auf der Seite Aktuelles.

E-Mail-Beratung

Unsere E-Mail-Adresse:

info@frauennotruf-hannover.de

Sie können uns auch eine E-Mail schicken.
Manchmal dauert es jedoch eine Weile, bis wir antworten können.
Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Wir bemühen uns, Ihnen so schnell wie möglich zu schreiben.

Beachten Sie aber bitte:

Das Internet ist nicht immer sicher.
Andere Menschen können Ihre E-Mails auf Ihrem Computer lesen.
Oder Sie können die E-Mails aus Versehen an die falsche Adresse schicken.
E-Mails sind weniger sicher als ein Telefonat.
Oder eine persönliche Beratung.

Rechtsberatung

Haben Sie Fragen zum Strafrecht?
Möchten Sie mehr über Strafanzeigen wissen?
Oder über Nebenklagen?

Jeden dritten Montag im Monat gibt es eine Rechtsberatung.
Und zwar zwischen 16 und 18 Uhr.
Eine Anwältin beantwortet dort Ihre Fragen.
Sie weiß viel über das Thema sexuelle Gewalt.

Jede Frau kann ein Mal zu dieser Beratung kommen.
Es dauert etwa eine halbe Stunde.
Die Beratung kostet 15 Euro.
Den Beitrag müssen Sie bei uns bar zahlen.

Sie müssen sich vorher anmelden.
Spätestens eine Woche vor dem Termin.
Rufen Sie uns einfach an: 0511 – 33 21 12
Oder schicken Sie eine E-Mail: info@frauennotruf-hannover.de

Bei der Beratung kann die Anwältin allgemeine Fragen beantworten.
Und Sie kann Ihnen raten, was Sie tun können.

Brauchen Sie über längere Zeit eine Anwältin?
Dann müssen Sie einen neuen Termin machen.
Und Sie müssen die normalen Gebühren für eine Anwältin zahlen.

Haben Sie wenig Einkommen?
Wir helfen Ihnen gerne beim Beantragen von Zuschüssen.
Zum Beispiel: Prozesskostenhilfe, Beratungshilfe oder Beratungsscheck.

Was ist der nächste Termin für die Rechtsberatung?
Rufen Sie uns einfach an: 0511 – 33 21 12
 

Illustrationen von clara | clara-cartoon.de

Wir beraten anonym, kostenlos, parteilich.

Für Frauen und jugendliche Mädchen.